Kein Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung. Diese ist in Deutschland ein Muss, das gilt im Übrigen auch für die meisten anderen Europäischen Ländern. Die Kfz Versicherung kommt zur Anwendung bei Schäden, die einem anderen beispielsweise durch einen Zusammenstoss zugefügt werden. Dann haftet nicht nur der Fahrer, sondern auch der Eigentümer eines Fahrzeuges. Sogar in jenem Fall, in dem er keine Schuld an einem Unfall trägt. So garantiert der Gesetzgeber, dass ein geschädigtes Verkehrsopfer seine berechtigen Ansprüche wahren kann und diese nicht bei grösseren Schäden an den finanziellen Grenzen des Schuldigen scheitern. Weil eine solche Haftpflichtversicherung obligatorisch ist und sogar ein Erfordernis darstellt, damit ein Fahrzeug überhaupt eine Zulassung bekommt, sind die Versicherungsgesellschaften umgekehrt angehalten, einen Antrag auf eine solche Versicherung anzunehmen. Einzig in speziellen Fällen ist es ihnen gestattet, einen solchen Antrag abzulehnen.
Die Versicherung erfasst verschiedene Arten von Schäden. Im Vordergrund stehen dabei Personenschäden (bis zu 7,5 Millionen EUR pro Schadensfall), wie zum Beispiel Kosten für die Heilung, Vermögensschäden, sowie Sachschäden. Meistens sind das Reparaturen an anderen Fahrzeugen. Die Versicherung erfasst allerdings nicht den betroffenen Fahrzeug-Lenker.
Die Versicherungsprämie hängt ab verschiedenen Voraussetzungen. Einerseits vom Fahrzeug an sich. Dann spielt die sogenannte Regionalklasse eine Rolle. Also der Ort, wo die Zulassung erfolgte. Die Versicherer stützen sich dabei auf Statistiken, die über die Häufigkeit von Schäden in einem bestimmten Gebiet Aufschluss geben. Ausserdem gibt es weitverzweigte Systeme, mit denen die Versicherer den Fahrzeughaltern Vergünstigungen gewähren. Zum Beispiel bekommt eine günstigere Prämie, wer den Führerschein schon lange hat und in dieser Zeit möglichst unfallfrei gefahren ist. Dagegen sind die Prämien höher, wenn es häufig zu Schadensfällen kommt. Wie alt das Auto ist hat ebenso einen Einfluss wie die Anzahl zurückgelegter Kilometer pro Jahr. Die Versicherungsgesellschaft kann ein solches Beitragsmodell in den meisten Bereichen selbst bestimmen. Es kann daher schwierig sein, die einzelnen Angebote miteinander zu vergleichen.
In den meisten Fällen wird ein Fahrzeug auf jene Person in einem Haushalt eingelöst, welches den Fahrausweis schon am längsten innehat. Denn bei unerfahrenen und jungen Haltern sind die Prämien am höchsten. Die Versicherung ist einem Opfer grundsätzlich immer zur Leistung verpflichtet. Sogar dann, wenn der Versicherte fahrlässig gehandelt hat. Und auch bei Trunkenheit muss die Versicherung das Verkehrsopfer entschädigen. Dann aber kann sie auf den Versicherungsnehmer Rückgriff nehmen. Genauso verhält es sich, wenn ein Kunde der Versicherung falsche Angaben liefert, oder die Versicherungsprämie nicht bezahlt. Hier darf eine Versicherung ihren Versicherten nicht bloss mit einem Prämienzuschlag bestrafen, sondern unter Umständen sogar den Versicherungsvertrag ausserhalb der ordentlichen Laufzeit kündigen. Der Versicherte seinerseits kann einen Vertrag beendigen, wenn er zum Beispiel sein Auto veräussert oder stillegt. Und es besteht ein Recht zur Vertragsauflösung, wenn Prämien heraufgesetzt werden oder auch im Falle eines Schadens.
Wird der Vertrag aufgelöst oder ist die ordentliche Laufzeit zu Ende, so gilt eine sogenannte Nachhaftung. Das heisst, dass ein Versicherer selbst bei Beendigung des Vertrages noch für einen weiteren Monat haftet.